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Haftungsbefreiung - unabwendbares Ereignis? Tödlicher Radlader-Rückfahrt-Arbeitsunfall - OGH 17.12.2020, 9 ObA 106/20h

63. LfgJuni 2021

64.1.5.Nr.2

§ 9 Abs. 2 EKHG
§ 333 Abs. 3 ASVG

1. Die Haftungsbefreiung nach § 9 Abs. 2 EKHG setzt ua voraus, dass die beim Betrieb eines Fahrzeugs tätigen Personen „jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben“.

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