64.1.4.Nr.4
§ 332 ASVG
§ 333 Abs. 4 ASVG
§ 334 Abs. 1 ASVG
1. Das entscheidende Kriterium für die Beurteilung des Fahrlässigkeitsgrades ist demnach nicht die Zahl der übertretenen Vorschriften, sondern die Schwere der Sorgfaltsverstöße und die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts.

