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Nichterhöhung über € 4.980,- Männerdiskriminierung? - OGH 17.12.2019, 10 ObS 49/19g

60. LfgJuni 2020

63.8.2.Nr.1

§ 47 GSVG
§ 50 Abs. 1 und 2 GSVG
§ 369 Abs. 1 GSVG
§ 711 ASVG
Art. 4 RL 79/7 /E

1. Während vor dem PensionsharmonisierungsG BGBl I 2004/142 die Anpassung der Pensionen die (zu erwartende) Lohnentwicklung widerspiegelte, soll die Anpassung nunmehr lediglich die Kaufkraft der Pensionen im Hinblick auf die Entwicklung der Verbraucherpreise erhalten und Kaufkraftverluste der Pensionisten verhindern.

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