63.6.1.Nr.47
§ 1 Abs. 1 Z. 1, Z. 4, Z. 5 SchwerarbeitsV
§ 4 SchwerarbeitsV
§ 231 Z. 1 lit. a ASVG
1. Mit einem Nachtdienst können nach 10 ObS 23/16d zwei Schwerarbeitstage iSd § 1 Abs. 1 Z 5 SchwerarbeitsV erworben werden, weil sich ein Nachtdienst mit Datumswechsel auf zwei Kalendertage erstreckt.

