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(keine) überwiegende Pflege von Personen mit besonderem Pflegebedarf? - OGH 18.11.2025, 10 ObS 115/25x

77. LfgFebruar 2026

63.6.1.Nr.48

§ 1 Abs. 1 Z. 5 SchwerarbeitsV
§ 4 SchwerarbeitsV
§ 4 Abs. 2 BPGG
§ 247 Abs. 2 ASVG

1. § 1 Abs. 1 Z 5 SchwerarbeitsV stellt auf die Pflege von erkrankten oder behinderten Menschen mit besonderem Behandlungs- oder Pflegebedarf ab.

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