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Betreuung teilweise aggressiver Suchtkranker? - OGH 21.10.2025, 10 ObS 101/25p

77. LfgFebruar 2026

63.6.1.Nr.45

§ 1 Abs. 1 Z 5 SchwerarbeitsV

1. § 1 Abs. 1 Z 5 SchwerarbeitsV stellt auf die Pflege von erkrankten oder behinderten Menschen mit besonderem Behandlungs- oder Pflegebedarf ab.

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