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Mehrfachtätigkeiten Auch jene unter der Geringfügigkeitsgrenze? - OGH 19.12.2023, 10 ObS 120/23d

72. LfgJuni 2024

63.6.1.Nr.27

§ 4 Abs. 3 Z 1, Abs. 4 APG
§ 231 Z 1 lit. a ASVG
§ 607 Abs. 14 ASVG
§ 298 Abs. 13a GSVG
§ 287 Abs. 13a BSVG
§ 1 Abs. 1 SchwerarbeitsV
§ 4 SchwerarbeitsV

1. Der jeweilige Kalendermonat muss ein Versicherungsmonat in der Pensionsversicherung sein, um überhaupt als Schwerarbeitsmonat gelten zu können.

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