63.6.1.Nr.28
§ 1 Abs. 1 Z 4 SchwerarbeitsV
§ 4 SchwerarbeitsV
§ 231 Z 1 lit. a ASVG
1. Wird auch bei Qualifikation nicht als leichte Handarbeit im Sitzen, sondern als leichte Zweiarmarbeit im Sitzen der erforderliche Kalorienverbrauch an zumindest 15 Arbeitstagen pro Kalendermonat nicht erreicht, ist diese Argumentation für die Lösung des konkreten Falls nicht präjudiziell.

