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Ausreichende Definitionen? - OGH 22.6.2023, 10 ObS 63/23x

70. LfgOktober 2023

63.6.1.Nr.26

§ 1 Abs. 4 Z 4 Anlage SchwerarbeitsV
§ 1 Abs. 4 Z 3 und Anlage SchwerarbeitsV
Art. 7 und 18 Abs. 1 B-VG

1. Zur Beurteilung der Frage, ob ein Schwerarbeitsmonat vorliegt, ist nicht auf ein “Berufsbild„, sondern auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit abzustellen.

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