63.6.1.Nr.11
§ 607 Abs. 14 ASVG
§ 4 Abs. 4 APG
§ 1 Abs. 1 Z 5 SchwerarbeitsV
1. § 1 Abs. 1 Z 5 SchwerarbeitsV knüpft für die Beurteilung des zur Verwirklichung von Schwerarbeit erforderlichen Ausmaßes der psychischen Belastung an einen „besonderen Behandlungs- oder Pflegebedarf“ der gepflegten Personen an.

