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Zeitliches Ausmaß? Kriterien bei Behindertenbetreuer - OGH 7.5.2019, 10 ObS 30/19p

58. LfgOktober 2019

63.6.1.Nr.10

§ 1 Abs. 1 Z 5 SchwerarbeitsV
§ 1 Abs. 2 EinstV zum BPGG

1. Besteht die Tätigkeit als in einer Werkstätte eingesetzter Behindertenbetreuer nicht zeitlich überwiegend in Betreuungstätigkeiten iSd § 1 Abs. 1 und 2 der EinstV zum BPGG an Klienten mit einem Pflegebedarf entsprechend der Pflegestufe 5 oder darüber, sondern in der Beaufsichtigung oder Kontrolle behinderter Personen in Zusammenhang mit deren Beschäftigungstherapie, liegen keine Schwerarbeitszeiten nach § 1 Abs. 1 Z 5 SchwerarbeitsV vor.

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