63.6.1.Nr.12
§ 607 Abs. 14 ASVG
§ 4 Abs. 4 APG
§ 1 Abs. 1 Z 5 SchwerarbeitsV
1. Angeknüpft wird bei § 1 Abs. 1 Z 5 SchwerarbeitsV an die psychische Belastung, die sich aus dem besonderen Behandlungs- oder Pflegebedarf schwerstkranker Menschen in besonders schwierigen Lebenssituationen ergibt.

