63.6.1.Nr.5
§ 115 Abs. 3 ArbVG
§ 607 Abs. 14 ASVG
§ 4 Abs. 3 und 4 APG
§ 1 Abs. 1 Z 4 und 5 SchwerarbeitsV
§ 4 SchwerarbeitsV
1. Unmittelbar an Schwerarbeitszeiten anschließende Zeiten der Freistellung für die Betriebsratsmandatsausübung können nicht als Schwerarbeitszeiten qualifiziert werden.

