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DKGS Freistellungszeiten Betriebsratsmitglieder? - OGH 20.12.2016, 10 ObS 117/16b

50. LfgFebruar 2017

63.6.1.Nr.5

§ 115 Abs. 3 ArbVG
§ 607 Abs. 14 ASVG
§ 4 Abs. 3 und 4 APG
§ 1 Abs. 1 Z 4 und 5 SchwerarbeitsV
§ 4 SchwerarbeitsV

1. Unmittelbar an Schwerarbeitszeiten anschließende Zeiten der Freistellung für die Betriebsratsmandatsausübung können nicht als Schwerarbeitszeiten qualifiziert werden.

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