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Gesundheits- und Krankenschwester: Nachtdienst- und Kalorienfragen - OGH 22.2.2016, 10 ObS 118/15y

48. LfgJuni 2016

63.6.1.Nr.4

§ 231 Z 1 lit. a ASVG
§ 607 Abs. 14 ASVG
§ 4 Abs. 4 APG
§ 1 Abs. 1 Z 1 und Z 4 SchwerarbeitsVO
§ 4 SchwerarbeitsVO

1. Die Qualifikation als Schwerarbeitsmonat iSd § 4 der SchwerarbeitsVO erfordert, dass an mindestens 15 Arbeitstagen Schwerarbeit geleistet werden muss.

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