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Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus statt dem früheren „Langzeitversicherten-Richtsatz“ Gesamteinkommensgrenze? - OGH 29.7.2021, 10 ObS 83/21k

65. LfgFebruar 2022

63.5.3.Nr.3

§ 293 Abs. 1 ASVG
§ 294 ASVG
§ 299a ASVG
§ 726 Abs. 2 und 3 ASVG
§ 728 Abs. 5 ASVG
§ 744 Abs. 6 ASVG

1. Der neue Ausgleichszulagenbonus/Pensionsbonus tritt zum Teil an die Stelle des früheren für Langzeitversicherte erhöhten Richtsatzes nach § 293 Abs. 1 lit. a sublit cc ASVG, entwickelt den Bonus aber durch die Einführung einer zweiten Stufe und deren Ausweitung auf Paare weiter.

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