63.5.3.Nr.4
§ 292 Abs. 1 ASVG
§ 368 Abs. 2 ASVG
§ 67 Abs. 1 Z 1 ASGG
1. Gegen den Ausspruch in einem Bescheid, dass für eine in Zukunft zu leistende Ausgleichszulage ein Vorschuss gewährt wird und die Entscheidung über den Ausgleichszulagenanspruch ausdrücklich vorbehalten wird, ist grds. eine Klage nicht zulässig.

