63.5.1.Nr.8
§ 292 Abs. 1 und 3 ASVG
§ 4 Abs. 4 EStG
§ 16 EStG
1. Mit der Ausgleichszulage soll nach der sozialrechtlichen Rechtsprechung dem Pensionsbezieher in pauschaler Weise ein Betrag zur Verfügung gestellt werden, der die Bestreitung eines angemessenen Lebensunterhalts ermöglicht.

