63.5.1.Nr.4
§ 291 Abs. 1 ASVG
§ 292 Abs. 2, 3 und 4 ASVG
§ 293 Abs. 3 ASVG
§ 294 ASVG
§ 15 Abs. 2 EStG
§ 1 Abs. 1 Sachbezugswerte-VO
1. Eine Anrechnung eines zusätzlichen monatlichen Nettoeinkommens auf die Ausgleichszulage allein aufgrund Bestehens einer Lebensgemeinschaft kommt nicht in Betracht, wenn jeder im Rahmen der Lebensgemeinschaft die Hälfte aller anfallenden Lebenshaltungskosten trägt und somit eine (auch nur teilweise) Deckung des eigenen Lebensunterhalts durch die Lebensgefährtin nicht erfolgt.

