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„Nettoeinkommen“ - Verringerungsposten: Werbungskosten? AfA? - OGH 16.6.2009, 10 ObS 71/09b

28. LfgOktober 2009

63.5.1.Nr.2

§ 293 Abs. 1 und 3 ASVG
§ 16 Abs. 1 EStG

1. Die auf die Ausgleichszulage anzurechnende „Summe der Einkünfte … nach Ausgleich mit Verlusten“ nach § 292 Abs. 3 ASVG soll jener Betrag sein, der dem Pensionisten letztlich real zur Verfügung steht.

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