63.5.1.Nr.1
§ 293 Abs. 1 lit. a sublit. aa ASVG
Art. 7 Abs. 1 B-VG
1. Die Auffassung, die Heranziehung des Ehegatten-Richtsatzes sei vor allem dann ungerechtfertigt, wenn die Pensionsbezieherin gar keinen zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehegatten habe, wird nicht geteilt.

