63.3.2.Nr.5
§ 252 Abs. 2 Z 1 ASVG
§ 34b Abs. 4 und 5 AMSG
1. Erhält die Waise für den Zeitraum einer Ausbildung (öffentliche) Mittel des AMS zur Bestreitung des Lebensunterhalts in einer die Selbsterhaltungsfähigkeit gewährleistenden Höhe, stehen diese - anders als Arbeitsentgelt neben der Ausbildung - nach der Rsp einer Waisenpension entgegen.

