63.3.2.Nr.6
§ 107 Abs. 1 Satz 1 4. Fall ASVG
§ 252 Abs. 2 Z 1 lit. b ASVG
§ 2 Abs. 1 lit. b FLAG
§ 502 Abs. 1 ZPO
1. Eine zulässige Rechtsrüge muss darlegen, aus welchen Gründen die rechtliche Beurteilung der Sache unrichtig sein soll, weil sonst keine Überprüfung der in der angefochtenen Entscheidung vertretenen Rechtsansicht stattfinden kann.

