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Ausländische eingetragene Partnerschaft oder bloße Lebensgemeinschaft? - OGH 14.5.2024, 10 ObS 118/23k

73. LfgOktober 2024

63.3.1.Nr.24

§ 258 ASVG
§ 259 ASVG
§ 6 EPG
§ 27a IPRG
Art. 248, 284 FamG RS

1. Für die Wirksamkeit einer im Ausland begründeten Partnerschaft bedarf das Zusammenleben von Mann und Frau zunächst einmal einer (ersten) Qualifikation als „eingetragene Partnerschaft“ iSd lex fori.

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