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Prozentsatz aus Einkommensvergleich Welche Einkünfte sind zu vergleichen? Auch nicht sozialversicherungspflichtige? - OGH 13.2.2024, 10 ObS 93/23h

72. LfgJuni 2024

63.3.1.Nr.22

§ 91 Abs. 1 Z. 2, Abs. 1a ASVG
§ 264 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 5 Z. 1 ASVG
§ 25 Abs. 1 GSVG
§ 4 Abs. 4 Z. 1 EStG
§ 22 Z. 1 lit. b EStG

1. Im Rahmen des § 264 Abs. 5 ist jegliches selbständige Erwerbseinkommen zu berücksichtigen; auch Einkünfte als Rechtsanwalt sind Einkünfte im Sinn des Steuerrechts.

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