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Bemessungsgrundlage - Bruttoeinkommen im Beobachtungszeitraum, Versorgungslage zum Todeszeitpunkt - OGH 25.4.2023, 10 ObS 124/22s

70. LfgOktober 2023

63.3.1.Nr.20

§ 49 ASVG
§ 91 Abs. 1 ASVG
§ 91 Abs. 1a ASVG
§ 264 Abs. 3 ASVG
§ 264 Abs. 4 ASVG
§ 264 Abs. 5 Z. 1 ASVG

1. Als Berechnungsgrundlage ist jeweils auf das “Bruttoeinkommen„ abzustellen, nicht auf das “Nettoeinkommen„.

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