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Rückforderung - Unterlassene Meldung der - Wiederverheiratung durch Witwerpensionsbezieher - OGH 29.3.2022, 10 ObS 7/22k

67. LfgOktober 2022

63.3.1.Nr.19

§ 40 ASVG
§ 107 Abs. 1 und Abs. 5 ASVG
§ 107a ASVG
§ 108 ASVG
§ 802 ABGB

1. Nach § 107 Abs. 1 ASVG hat der Versicherungsträger zu Unrecht erbrachte Geldleistungen zurückzufordern, wenn der Leistungsempfänger den Bezug durch Verletzung der Meldevorschriften des § 40 ASVG herbeigeführt hat.

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