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Geschiedene wirtschaften nach der Scheidung „aus einem gemeinsamen Topf“ weiter - Leistungen ohne Unterhaltscharakter? Vermögensbildung zu Sparzwecken? - OGH 30.7.2019, 10 ObS 80/19s

58. LfgOktober 2019

63.3.1.Nr.14

§ 258 Abs. 4 lit. d ASVG

1. § 258 Abs. 4 lit. d ASVG stellt darauf ab, dass die von einem ehemaligen Ehegatten nach der Scheidung gegenüber dem anderen erbrachten Leistungen einen Unterhaltsbedarf decken müssen.

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