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Einkommensvergleich mit Verstorbenem Zweijähriger Beobachtungszeitraum - OGH 1.9.2020, 10 ObS 92/20g

62. LfgFebruar 2021

63.3.1.Nr.15

§ 91 Abs. 1 Z 1 ASVG
§ 264 Abs. 3, 5 und 6 ASVG
Art. 140 B-VG

1. Gemäß § 264 Abs. 3 ASVG ist Berechnungsgrundlage der Witwe das Einkommen nach § 264 Abs. 5 ASVG in den letzten zwei Kalenderjahren vor dem Zeitpunkt des Todes des Versicherten, geteilt durch 24.

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