63.3.1.Nr.13
§ 269 Abs. 1 Z 1 ASVG
§ 8a SV-EG
Art. 20 Abs. 1 AbkSozSi-Serbien
1. Der Gesetzgeber hat mit § 8a SV-EG klargestellt, dass ein Anspruch auf Abfindung nach § 269 ASVG ausgeschlossen ist, wenn die österreichischen Versicherungszeiten von einem anderen Staat aufgrund eines Abkommens oder der Verordnung (EG) Nr 883/ 2004 … zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit für die Pensionsberechnung nach dessen Rechtsvorschriften berücksichtigt werden.

