63.3.1.Nr.10
§ 258 Abs. 4 lit. c ASVG
§ 264 Abs. 10 ASVG
§ 55 EheG
§ 61 Abs. 3 EheG
1. § 258 Abs. 4 ASVG kann selbst in Fällen, in denen die Ehe nach § 55 EheG mit dem Ausspruch nach § 61 Abs. 3 EheG geschieden wurde, auch im Hinblick auf die begünstigende Regelung des § 264 Abs. 10 ASVG nicht teleologisch dahin reduziert werden, dass ein qualifizierter Unterhaltstitel nicht erforderlich sei.

