63.3.1.Nr.11
§ 136 Abs. 4 lit. d GSVG
§ 258 Abs. 4 lit. d ASVG
1. Die Hinterbliebenenpension an einen geschiedenen Ehepartner soll Ersatz für den Entfall der Unterhaltsleistungen des früheren Ehepartners sein.
63.3.1.Nr.11
§ 136 Abs. 4 lit. d GSVG
§ 258 Abs. 4 lit. d ASVG
1. Die Hinterbliebenenpension an einen geschiedenen Ehepartner soll Ersatz für den Entfall der Unterhaltsleistungen des früheren Ehepartners sein.
