63.3.1.Nr.7
§ 258 ASVG
§ 259 ASVG
1. Die Hinterbliebenenpension soll den Unterhaltsausfall ersetzen, der in einer partnerschaftlichen Ehe durch den Tod eines Ehepartners entsteht.
63.3.1.Nr.7
§ 258 ASVG
§ 259 ASVG
1. Die Hinterbliebenenpension soll den Unterhaltsausfall ersetzen, der in einer partnerschaftlichen Ehe durch den Tod eines Ehepartners entsteht.
