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Nichteheliche Lebensgemeinschaften? - OGH 25.11.2008, 10 ObS 123/08y

26. LfgFebruar 2009

63.3.1.Nr.4

§ 258 Abs. 2 Z 2 lit. a ASVG
Art. 9 MRK

1. Der Zweck der Hinterbliebenenpensionen besteht darin, die ausbleibenden Unterhaltsleistungen des verstorbenen Versicherten zu ersetzen.

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