63.3.1.Nr.3
§ 258 Abs. 4 Z 1 lit. a, b, c und d ASVG
1. Auch bei einem im Scheidungsverfahren abgeschlossenen Unterhaltsvergleich mit Unterhaltsanspruch ist für den Anspruch auf Witwenpension zu prüfen, ob der geschiedene Ehegatte zur Zeit seines Todes Unterhalt zu leisten hatte.

