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Verpflichtung zur Unterhaltsleistung nach Scheidung Abgehen vom Unterhaltsvergleich - OGH 25.11.2008, 10 ObS 143/08i

26. LfgFebruar 2009

63.3.1.Nr.3

§ 258 Abs. 4 Z 1 lit. a, b, c und d ASVG

1. Auch bei einem im Scheidungsverfahren abgeschlossenen Unterhaltsvergleich mit Unterhaltsanspruch ist für den Anspruch auf Witwenpension zu prüfen, ob der geschiedene Ehegatte zur Zeit seines Todes Unterhalt zu leisten hatte.

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