63.2.1.Nr.3
§ 4 Abs. 2 APG
§ 5 APG
§ 67 ASGG
§ 18, AVG
§ 56 ff AVG
1. Eine unmittelbare Bindung des Versicherungsträgers an ein Informationsschreiben setzt voraus, dass dieses als Bescheid zu qualifizieren wäre.
63.2.1.Nr.3
§ 4 Abs. 2 APG
§ 5 APG
§ 67 ASGG
§ 18, AVG
§ 56 ff AVG
1. Eine unmittelbare Bindung des Versicherungsträgers an ein Informationsschreiben setzt voraus, dass dieses als Bescheid zu qualifizieren wäre.
