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Information über voraussichtliche Höhe - Bindewirkung bzw. Verbindlichkeit? - OGH 19.1.2016, 10 ObS 146/15s

48. LfgJuni 2016

63.2.1.Nr.3

§ 4 Abs. 2 APG
§ 5 APG
§ 67 ASGG
§ 18, AVG
§ 56 ff AVG

1. Eine unmittelbare Bindung des Versicherungsträgers an ein Informationsschreiben setzt voraus, dass dieses als Bescheid zu qualifizieren wäre.

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