63.2.1.Nr.2
§ 100 Abs. 2 ASVG
§ 261 Abs. 4 und 7 ASVG
1. Wird bei Beantragung einer Alterspension bereits eine Eigenpension (Berufsunfähikeitspension, Invaliditätspension, Erwerbsunfähigkeitspension) bezogen, so bleibt deren Verminderung durch Abschläge auch für die Alterspension.

