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Entziehung bei Änderung der Verhältnisse - OGH 13.9.2019, 10 ObS 123/19i

59. LfgFebruar 2020

62.6.1.Nr.24

§ 99 1 ASVG
§ 143a Abs. 1 ASVG

1. Das als unbefristete Dauerleistung ausgestaltete Rehabilitationsgeld ist durch Bescheid des Pensionsversicherungsträgers zu entziehen.

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