62.6.1.Nr.22
§ 99 Abs. 1 ASVG
§ 273b ASVG
Kollektivvertrag Handelsangestellte
1. Fragen des sozialen Abstiegs können nur einzelfallbezogen beurteilt werden.
62.6.1.Nr.22
§ 99 Abs. 1 ASVG
§ 273b ASVG
Kollektivvertrag Handelsangestellte
1. Fragen des sozialen Abstiegs können nur einzelfallbezogen beurteilt werden.
