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Welche gelten für die Entziehung? - OGH 23.10.2018, 10 ObS 65/18h

56. LfgMärz 2019

62.6.1.Nr.21

§ 99 Abs. 1 ASVG
§ 143a Abs. 1 ASVG

1. Der Gesetzgeber hat das Rehabilitationsgeld als unbefristete Dauerleistung ausgestaltet.

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