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„Eine“ Tätigkeit? Verschiedene Dienstgeber, unterschiedliche Zeitgewichtungen etc. - OGH 22.12.2005, 10 ObS 123/05v

18. LfgJuni 2006

62.4.1.Nr.3

§ 255 Abs. 4 ASVG nF

1. Voraussetzung für den Anspruch eines Versicherten auf erleichterten Zugang zur Invaliditätspension nach § 255 Abs. 4 ASVG ist das Vorliegen einer Tätigkeit, die er in den letzten 180 Kalendermonaten vor dem Stichtag mindestens 120 Kalendermonate hindurch ausgeübt hat.

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