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Prognosen von über 7 Wochen Krankenständen - OGH 16.9.2025, 10 ObS 67/25p

77. LfgFebruar 2026

62.3.2.Nr.3

§ 255 Abs. 1 ASVG
§ 502 Abs. 1 ZPO

1. Ein Versicherter ist vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen, wenn in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit und trotz zumutbarer Krankenbehandlung leidensbedingte Krankenstände in einer Dauer von sieben Wochen und darüber im Jahr zu erwarten sind.

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