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Prognose von über 7 Wochen Krankenständen nur für 15 Monate? Folgen nichterkannter Behandlungsmöglichkeit? - OGH 16.6.2009, 10 ObS 66/09t

28. LfgOktober 2009

62.3.2.Nr.2

§ 254 Abs. 1 Z 1 ASVG
§ 255 Abs. 1 und 3 ASVG
§ 273 Abs. 1 ASVG

1. Schon bei Überschreitung von sechs Monaten besteht Anspruch auf Invaliditätspension, wenn Krankenstände im Ausmaß von sieben Wochen und mehr pro Jahr mit hoher Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden.

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