62.3.2.Nr.1
§ 255 Abs. 3 ASVG
§ 273 Abs. 1 ASVG
1. Lassen die Vorinstanzen die Rechtsprechung zum Ausschluss von Versicherten vom allgemeinen Arbeitsmarkt im Hinblick auf das Ausmaß der zu erwartenden Krankenstände unbeachtet, ist die Revision zulässig.

