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Prognostische 6 - 7 Wochen jährlich? - OGH 14.1.2003, 10 ObS 400/02z

10. LfgOktober 2003

62.3.1.Nr.4

§ 255 Abs. 1 ASVG
§ 273 Abs. 1 ASVG

1. Ein Ausschluss vom Arbeitsmarkt ist nur dann anzunehmen, wenn die maßgebliche Gesamtdauer der voraussichtlichen Krankenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit sieben Wochen jährlich oder mehr beträgt.

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