62.3.1.Nr.5
§ 255 Abs. 1 und 3 ASVG
§ 273 Abs. 1 ASVG
1. Nach der Judikatur ist ein Versicherter vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgeschlossen, wenn in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit und trotz zumutbarer Krankenbehandlung leidensbedingte Krankenstände in einer Dauer von sieben Wochen und darüber im Jahr zu erwarten sind.

