62.3.1.Nr.3
§ 255 Abs. 1 ASVG
§ 273 Abs. 1 ASVG
1. In Zukunft trotz zumutbarer Krankenbehandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende leidensbedingte Krankenstände von jährlich sieben Wochen und darüber schließen einen Versicherten vom allgemeinen Arbeitsmarkt aus.

