62.2.2.Nr.9
§ 223 Abs. 2 ASVG
§ 255 ASVG
§ 87 ASGG
1. Wurde das Begehren auf Weitergewährung einer befristeten Invaliditätspension (rechtskräftig) abgewiesen, liegt kein lückenloses Weiterbestehen der Invalidität vor.
62.2.2.Nr.9
§ 223 Abs. 2 ASVG
§ 255 ASVG
§ 87 ASGG
1. Wurde das Begehren auf Weitergewährung einer befristeten Invaliditätspension (rechtskräftig) abgewiesen, liegt kein lückenloses Weiterbestehen der Invalidität vor.
