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Tagespendeln und Fahrgemeinschaften Fahrzeug für zumutbare Haltestellen-Erreichbarkeit? - OGH 8.9.2009, 10 ObS 121/09f

29. LfgFebruar 2010

62.2.2.Nr.8

§ 255 Abs. 3 ASVG

1. Beträgt die Anreisezeit zu Arbeitsorten, an denen es für den Pensionswerber geeignete Arbeitsplätze in ausreichender Anzahl gibt, insgesamt 50 bis 60 Minuten, ist wegen der den Versicherten treffenden objektiven Beweislast vom niedrigeren Wert, also von 50 Minuten Anreisezeit auszugehen.

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