62.1.3.Nr.38
§ 273 ASVG
1. Das Vorbringen, die Vorinstanzen hätten die massiven Probleme im Bereich der Halswirbelsäule und die daraus resultierenden Panikattacken und psychischen Beeinträchtigungen unberücksichtigt gelassen, wendet sich gegen das festgestellte Leistungskalkül.

