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Verweisbarkeit Behindertenbetreuer mit Pädagogikstudium auf Backoffice-Tätigkeit in der Personalentwicklung und ggf Einzelcoaching? - OGH 13.8.2024, 10 ObS 57/24s

74. LfgFebruar 2025

62.1.3.Nr.37

§ 273 Abs. 1 ASVG

1. Berufsunfähigkeit liegt nur vor, wenn der Versicherte weder die zuletzt (nicht nur vorübergehend) ausgeübte Angestelltentätigkeit noch dieser Tätigkeit gleichwertige Tätigkeiten im Rahmen seiner Berufsgruppe zu verrichten im Stande ist.

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